Allgemeine Geschäfts-bedingungen
Stand: März 2025
§ 1 Geltungsbereich
Für den gesamten Geschäftsverkehr der Achtzehn Grad GmbH (im Folgenden „Achtzehn Grad“), insbesondere für deren Lieferungen und Leistungen, gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Der Vertragspartner von Achtzehn Grad wird in den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als „Kunde“, Achtzehn Grad und der Kunde jeweils einzeln auch als „Partei“ und zusammen als die „Parteien“ bezeichnet.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Kunde im Zusammenhang mit seiner Bestellung oder Beauftragung auf diese hinweist und Achtzehn Grad diesen nicht widerspricht. Zusagen, Nebenabreden sowie Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für ein Abgehen oder eine Änderung des Schriftformerfordernisses.
Achtzehn Grad behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgrund neuer technischer Entwicklungen, aufgrund von Änderungen in der Gesetzgebung oder in der Rechtsprechung oder aufgrund sonstiger gleichwertiger Gründe anzupassen. Änderungen werden zumindest vier Wochen zuvor entsprechend an den Kunden kommuniziert. Sofern der Kunde diesen Änderungen binnen vier Wochen ab Übermittlung der Mitteilung nicht widerspricht, wird das Vertragsverhältnis auf Basis der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen fortgesetzt. Widerspricht der Kunde den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, hat Achtzehn Grad die Möglichkeit, den Vertrag gemäß § 5 Absatz 2 aus wichtigem Grund zu kündigen.
§ 2 Angebot, Vertragsabschluss, Lieferung und Leistungen
Angebote von Achtzehn Grad sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von Achtzehn Grad, spätestens mit der Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Kostenvoranschläge sind, sofern nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart wird, unverbindlich.
Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn auf Basis dieses Kostenvoranschlags ein Auftrag erteilt wird.
Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Wenn sich nach Erteilung des Auftrags Kostenerhöhungen von über 15% ergeben, wird Achtzehn Grad den Kunden unverzüglich informieren. Unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15% können auch ohne gesonderte Informationen verrechnet werden.
Inhalt und Umfang der von Achtzehn Grad geschuldeten Leistungen ergeben sich ohne andere schriftliche Vereinbarungen aus der Auftragsbestätigung von Achtzehn Grad.
Zumutbare Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
Achtzehn Grad behält sich Produktänderungen, insbesondere im Zuge von Weiterentwicklungen vor, sofern die vereinbarten Leistungsdaten erreicht werden.
Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Achtzehn Grad kommt in jedem Fall nur dann in Verzug, wenn die Verzögerung von Achtzehn Grad verschuldet ist, die Leistung fällig ist und der Kunde Achtzehn Grad erfolglos eine angemessene, schriftliche Nachfrist von mindestens 30 Tagen gesetzt hat.
Liefertermine verlängern sich für Achtzehn Grad angemessen bei Störungen aufgrund höherer Gewalt und anderer von Achtzehn Grad nicht zu vertretenden Ereignissen, wie etwa Störungen bei der Selbstbelieferung durch Lieferanten, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, etc. Achtzehn Grad behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch derartige Ereignisse hervorgerufene Leistungsverzögerung länger als sechs Wochen andauert.
Im Falle von Fahrlässigkeit ist ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzugs ausgeschlossen, im übrigen begrenzt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5% des vom Lieferverzug betroffenen Lieferwerts.
Verweigert der Kunde die bedungene Annahme, trägt er die Preisgefahr. Achtzehn Grad ist in diesem Fall berechtigt die Ware auf Name, Gefahr und Kosten des Kunden einzulagern und darf nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Annahme – ohne den Anspruch auf Bezahlung des Kaufpreises zu verlieren – über die Ware frei verfügen.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde wird Achtzehn Grad alle Informationen und Unterlagen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind, rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stellen. Der Kunde wird Achtzehn Grad alle Umstände mitteilen, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn er von diesen erst während der Durchführung des Auftrages Kenntnis erlangt. Kosten, die Achtzehn Grad dadurch entstehen, dass sie aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben des Kunden Arbeiten wiederholen muss oder durch etwaige Verzögerungen, gehen zu Lasten des Kunden.
§ 4 Preise und Zahlungsbestimmungen, Eigentumsvorbehalt, Indexierung
Die Preise ergeben sich aus der Auftragsbestätigung von Achtzehn Grad oder aus der jeweils gültigen Preisliste. Rechnungen sind unmittelbar nach Erhalt ohne Abzug fällig. Für umfangreiche Projekte kann Achtzehn Grad Anzahlungen oder gestaffelte Zahlungspläne verlangen, die in der jeweiligen Auftragsbestätigung festgelegt werden. Sollte der Kunde mit einer Zahlung in Verzug geraten, behält sich Achtzehn Grad das Recht vor, weitere Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen. Bei Zahlungsverzug können Mahngebühren sowie Verzugszinsen erhoben werden. Achtzehn Grad behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.
§ 5 Kündigungsmöglichkeiten
Verträge mit unbestimmter Laufzeit können mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen oder angefangene Projekte sind unabhängig von der Kündigung vollständig zu vergüten. Kündigungen aus wichtigem Grund sind mit sofortiger Wirkung möglich, wenn der Kunde seine vertraglichen Pflichten erheblich verletzt.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
Achtzehn Grad gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet sind. Kreative Leistungen wie Designs, Kampagnen und Texte unterliegen einer subjektiven Bewertung und fallen nicht unter die klassische Gewährleistung. Reklamationen aufgrund persönlicher Geschmackspräferenzen begründen keinen Mangel. Verbesserungen oder Austausch erfolgen nach Wahl von Achtzehn Grad. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen.
§ 7 Schutzrechte, Urheberrechte und Rechte Dritter
Der Kunde garantiert, dass bereitgestellte Inhalte frei von Rechten Dritter sind und stellt Achtzehn Grad von jeglicher Haftung frei, falls es zu Rechtsverletzungen durch die vom Kunden bereitgestellten Inhalte kommt. Achtzehn Grad übernimmt keine Prüfungspflicht und haftet nicht für Verletzungen dieser Rechte durch den Kunden.
§ 8 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Wien. Die Parteien verpflichten sich gegenseitig zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten Informationen und Geschäftsgeheimnisse. Darüber hinaus verpflichten sich beide Parteien, keine Mitarbeiter der jeweils anderen Partei abzuwerben oder direkt oder indirekt in eigenen oder fremden Unternehmen zu beschäftigen. Diese Verpflichtung gilt für die Dauer der Zusammenarbeit sowie für einen Zeitraum von zwei Jahren nach deren Beendigung. Änderungen dieser AGB sind vorbehalten und werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit Stand Dezember 2024 in Kraft und gelten bis auf Widerruf oder Anpassung.